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Zusammenfassung:INGOLSTADT (dpa-AFX) - Der vor rund einem Jahr vorgestellte Leitfaden des Autobauers Audi für eine g
INGOLSTADT (dpa-AFX) - Der vor rund einem Jahr vorgestellte Leitfaden des Autobauers Audi für eine gendersensible Sprache wird am Dienstag (10.00 Uhr) eine Zivilkammer des Ingolstädter Landgerichtes beschäftigen. Ein Angestellter der Konzernmutter Volkswagen (ETR:VOWG) , der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hat Audi verklagt, nachdem das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte. Der Kläger sieht durch den Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. (Az. 83 O 1394/21)
Der Leitfaden sorgte bereits unmittelbar nach der Einführung im März 2021 für Streit. Der Autobauer betonte damals, dass in Zukunft in allen internen und externen Schreiben des Unternehmen gendersensible Formulierungen notwendig seien. Das Unternehmen schlägt entweder neutrale Formulierungen (Führungskraft statt Chef) oder den sogenannten Gender Gap (NYSE:GPS) vor, mit dem die männlichen und weiblichen Formen mit einem Unterstrich verbunden werden: So werden aus den bisherigen Audianern die Audianer_innen.
Der Kläger stört sich daran, dass er von Audi-Kollegen mit gegenderten Begriffen angesprochen wird. Er verlangt nach Angaben seiner Anwälte, dass es das Unternehmen unterlässt, die Nutzung der Kommunikationsregeln vorzuschreiben. Die Anwälte meinen, dass Sprache nicht derart konkret vorgegeben werden dürfe. Sie betrachten das Verfahren auch als ein Musterprozess, der über Audi hinaus wirkt.
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